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UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE

Kostenlose Beratung: 06131/1434896 oder info@pflegedienst-gemeinsam.de

BEHANDLUNGSPFLEGE

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Unser examiniertes und erfahrenes Team führt alle ärztlich verordneten Pflegetätigkeiten fachgerecht durch. Zu diesen Tätigkeiten zählen nicht nur notwendige Verbandswechsel, sondern auch das Messen des Blutdrucks, das Kontrollieren des Blutzuckers sowie die Überwachung der korrekten Einnahme aller erforderlichen Medikamente. Zudem kümmern sich unsere Fachkräfte auch um die professionelle Wundversorgung und die Kontrolle und Überwachung der medizinischen Geräte. Die anfallenden Kosten für die Behandlungspflege werden von der Krankenkasse des versicherten Patienten getragen, wobei die Krankenkasse die angeordneten medizinischen Maßnahmen genehmigen muss. Die Behandlungspflege ist somit einer die wichtigsten Eckpfeiler unseres Gesundheitssystems und hilft Patienten dabei, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Ganz gleich, ob Sie auf der Suche nach einer geeigneten langfristigen Behandlungspflege sind oder nur eine kurzfristige fachgerechte Pflege nach einer Operation benötigen, unsere Pflegefachkräfte besuchen Sie gerne zu Hause und versorgen Sie fachgerecht und kompetent in den eigenen vier Wänden.

GRUNDPFLEGE

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Mit zunehmenden Alter fällt es vielen Menschen schwerer, den Alltag ohne Unterstützung zu meistern. Um die Eigenständigkeit der Pflegebedürftigen so lange als möglich zu erhalten, besuchen unsere Pflegemitarbeiter Sie gerne zu Hause. Wir helfen Ihnen bei der Körperpflege, Mobilität und Ernährung. Zusätzlich unterstützen wir Patienten bei der Kommunikation und führen prophylaktische Tätigkeiten durch, um Krankheiten zu vermeiden. Schlussendlich steht unser Team auch pflegenden Familienmitgliedern mit Rat und Tat zur Seite, wodurch eine nahtlose Unterstützung des Pflegebedürftigen gewährleistet wird.

HÄUSLICHE BETREUUNG

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Unser Angebot umfasst nicht nur die fachgerechte medizinische Pflege von Patienten, sondern auch die individuelle Betreuung. So unterstützen Sie unsere Mitarbeiter auch gerne bei Ihrer Freizeitgestaltung oder bei der Ausübung Ihres Hobbys. Zusätzlich begleiten wir Sie auf Spaziergängen oder bei Arzt- und Behördenbesuchen. Unser Pflegeteam sorgt zudem dafür, dass Sie durch gezielte Aktivitäten und dem bewussten Training der Alltagskompetenz Ihre Motorik sowie Ihre Gesellschaftsfähigkeit erhalten. Die Kosten für diese Leistungen werden durch den Betreuungs- und Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI der Pflegeversicherung gedeckt. Im Zuge dieses Gesetzes kann jede pflegebedürftige Person einen zusätzlichen Betrag in der Höhe von 125 Euro pro Monat beanspruchen, sofern dieser zweckgebunden eingesetzt wird. Der Entlastungsbetrag kann dabei, wenn er in einem Monat nicht vollständig in Anspruch genommen wurde, auch im Folgemonat berücksichtigt werden. Die Leistung muss jedoch für einen konkreten Zweck verwendet werden. Diese Zweckgebundenheit ist immer dann gegeben, wenn die Angehörigen durch die Leistung entlastet und in der ambulanten Pflege unterstützt werden. Zudem werden auch alle Maßnahmen, die die Selbstständigkeit des Patienten fördern oder bewahren, über den Entlastungsbetrag gedeckt.

HAUSWIRTSCHAFTLICHE HILFE

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Die Organisation des eigenen Haushalts stellt pflegebedürftige Personen oftmals vor große Herausforderungen. Dabei ist die hauswirtschaftliche Pflege die ideale Ergänzung zur Grundpflege. Unsere Mitarbeiter besuchen Sie regelmäßig und umsorgen Sie gerne. Wird helfen Ihnen dabei, Ihren eigenen Haushalt in Ordnung zu halten, sodass Sie sich in Ihrer Wohnung rundum wohlfühlen. So übernehmen wir für Sie den Einkauf, das Kochen oder auch die Reinigung der Wohnung und Wäsche. Durch diese Leistungen entlasten wir nicht nur den Patienten, sondern auch die pflegenden Angehörigen. Daher ist die hauswirtschaftliche Versorgung ebenfalls Teil des elften Sozialgesetzbuches, wobei die Höhe der Leistung abhängig von der Pflegestufe des Patienten ist.
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